2023_06_13_OLGH_10_Anl_Kampagnenfoto (1) Quelle: (c) Justiz NRW

Sie möchten Verantwortung übernehmen und für Ordnung in der Justiz sorgen? Als Justizhelfer sind Sie unverzichtbar für den reibungslosen Ablauf im Gericht. Ob bei der Einlasskontrolle, dem Aktentransport oder der Vorführung von Gefangenen – Ihre Aufgaben sind vielfältig und verantwortungsvoll.

 Neugierig geworden?

Infos zur Stelle:

Stellenausschreibung 

Justizhelfer/-in (m/w/d) - Entgeltgruppe 4TV-L

Bei dem Amtsgericht Borken ist eine unbefristete Stelle als Justizhelfer/-in der Entgeltgruppe 4 TV-L (m/w/d) zu besetzen.

Die Einstellung erfolgt zunächst als Justizhelfer/-in der Entgeltgruppe 4 TV‑L. Das monatliche Anfangsgehalt beträgt im Regelfall 2.500,70 € brutto (Stand: 01.12.2022).

Nach erfolgreichem Abschluss eines mindestens zehnwöchigen Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW und einer Dienstzeit von mindestens achtzehn Mo­naten im Beschäftigtenverhältnis ist die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis beab­sichtigt, sofern die beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für eine solche Übernahme vorliegen. Da die Altersgrenze für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei 42 Jahren (für schwerbehinderte Menschen bei 45 Jahren) liegt und zuvor eine Bewährung im Beschäftigtenver­hältnis nach dem TV-L sowie ein erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW (Nebenstelle Monschau) erforderlich ist, soll die Be­werberin/der Bewerber bei der Einstellung nicht älter als 40 Jahre sein (schwerbehinderte Menschen nicht älter als 43 Jahre).