Zugehörige Gemeinden
Das Amtsgericht Borken ist örtlich zuständig für die Städte Borken, Gescher und Velen, und für die Gemeinden Heiden, Raesfeld, Reken und Südlohn.
Einwohnerzahlen und Flächengrößen dieser Kommunen haben wir unter Zahlen/Fakten aufgelistet. Links zu den Internet-Seiten der Kommunen finden Sie, wenn Sie unter Streitschlichtung / Schiedsleute die entsprechende Gemeinde als Wohnort auswählen.
Landwirtschaftssachen
In Landwirtschaftssachen (Landpacht, Höferecht und Grundstücksverkehrsgesetz) ist das Amtsgericht Borken auch für den Bezirk des Amtsgerichts Bocholt (also die Städte Bocholt, Isselburg und Rhede) zuständig.
Abschiebehaft
In Abschiebehaftsachen ist das Amtsgericht Borken auch für den Bezirk der Amtsgerichte Ahaus und Gronau zuständig (gem. § 19 Nr. 3 der Verordnung des Landes NRW über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren und Abschiebungshaftsachen).
Verwechslungsgefahr
Nicht zuständig ist das Amtsgericht Borken für das in Hessen gelegene Borken (Postleitzahl 34582). Dieses liegt im Bezirk des Amtsgerichts Fritzlar.
Übergeordnete Gerichte
Das Amtsgericht Borken gehört zum übergeordneten Bezirk des Landgerichts Münster und dieses zum Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm.
Jugendämter im Bezirk
Zuständige Jugendämter im Bezirk: