
Nach dem Grundgesetz hat jeder Anspruch darauf, dass im Voraus nach allgemeinen Merkmalen bestimmt wird, welcher Richter bzw. welche Richterin innerhalb eines Gerichts für ein bestimmtes Gerichtsverfahren zuständig ist (sog. gesetzlich bestimmter Richter). Diese Verteilung regelt der Geschäftsverteilungsplan, der von dem Gerichtspräsidium für ein Kalenderjahr im Voraus aufgestellt wird. Das Präsidium des Amtsgerichts Borken besteht aus dem Direktor und vier weiteren gewählten Richter(inne)n. Die Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes soll verhindern, dass im Nachhinein durch Auswahl oder Ablösung eines Richters Einfluss auf den Ausgang eines Verfahrens genommen werden kann.
Der Geschäftsverteilungsplan (und eventuelle Änderungsbeschlüsse) können hier eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.
Sachgebiet | Zuständigkeit | Zuständige/r Richter/in |
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Zivilsachen | Name der beklagten Partei von A bis D oder I bis K | Herr Müller |
Zivilsachen | Name der beklagten Partei von E bis H | Frau Göhde |
Zivilsachen | Name der beklagten Partei von L bis Z | Frau Höing |
Zivilsachen | Wohnungseigentumssachen |
Herr Müller |
Familiensachen |
Borken und Heiden |
Herr Pohlmann |
Familiensachen | Gescher | Herr Dr. Middeler |
Familiensachen |
Raesfeld, Reken, Südlohn und Velen |
Frau Kampen |
Strafsachen |
Neue Stafrichter-Anklagesachen mit den Endziffern 6 bis 0 bei Erwachsenen ab 01.01.2025 |
Herr Müller |
Strafsachen | übrige Strafrichtersachen (einschließlich Strafbefehlssachen) und Schöffengericht (Erwachsene) |
Herr Paul |
Strafsachen | Jugendrichter und Jugendschöffengericht | Herr Hollstegge |
Ordnungswidrigkeitssachen | Endziffern 1 bis 5 | Frau Göhde |
Ordnungswidrigkeitssachen | Endziffern 6 bis 0 | Frau Schlüß |
Betreuungs- und Unterbringungssachen |
Borken, Südlohn und Velen |
Frau Schlüß |
Betreuungs- und Unterbringungssachen | Heiden und Raesfeld | Frau Kampen |
Betreuungs- und Unterbringungssachen | Reken | Herr Hollstegge |
Betreuungs- und Unterbringungssachen | Gescher | Herr Dr. Middeler |
Unterbringungssachen nach dem PsychKG | wochentagsweise | verteilt |
Nachlasssachen | Frau Höing | |
Landwirtschaftssachen | Frau Höing | |
Zwangsvollstreckungssachen | Herr Müller | |
Abschiebehaft | Antragstellung Montags bis Mittwochs | Herr Müller |
Abschiebehaft | Antragstellung Donnerstags | Frau Schlüß |
Abschiebehaft | Antragstellung Freitags | Frau Göhde |
Um Details anzusehen, können Sie hier den aktuellen Geschäftsverteilungsplan aufrufen:
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Geschäftsverteilung Stand: 01.01.2025
.pdf
Außerhalb unserer Geschäftszeiten ist für unaufschiebbare gerichtliche Maßnahmen das
Amtsgericht Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 6, 48653 Coesfeld,
(www.ag-coesfeld.nrw.de )
zuständig.