Präsidiumsbeschluss

Nach dem Grundgesetz hat jeder Anspruch darauf, dass im Voraus nach allgemeinen Merkmalen bestimmt wird, welcher Richter bzw. welche Richterin innerhalb eines Gerichts für ein bestimmtes Gerichtsverfahren zuständig ist (sog. gesetzlich bestimmter Richter). Diese Verteilung regelt der Geschäftsverteilungsplan, der von dem Gerichtspräsidium für ein Kalenderjahr im Voraus aufgestellt wird. Das Präsidium des Amtsgerichts Borken besteht aus dem Direktor und vier weiteren gewählten Richter(inne)n. Die Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplanes soll verhindern, dass im Nachhinein durch Auswahl oder Ablösung eines Richters Einfluss auf den Ausgang eines Verfahrens genommen werden kann.

Der Geschäftsverteilungsplan (und eventuelle Änderungsbeschlüsse) können hier eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.

 

Überblick über die richterliche Geschäftsverteilung
SachgebietZuständigkeitZuständige/r  Richter/in
Zivilsachen Name der beklagten Partei von A bis H Frau Ludwigt
Zivilsachen Name der beklagten Partei von I bis Z Frau Höing
Zivilsachen Wohnungseigentumssachen

Frau Ludwigt

Familiensachen

Borken und Heiden

Herr Pohlmann

Familiensachen Gescher Herr Dr. Middeler
Familiensachen

Raesfeld, Reken, Südlohn und Velen

Frau Kampen

Strafsachen

Neue Stafrichter-Anklagesachen mit den Endziffern 6 bis 0 bei Erwachsenen ab 01.01.2025

Herr Müller

Strafsachen übrige Strafrichtersachen (einschließlich Strafbefehlssachen) und Schöffengericht (Erwachsene)

Herr Paul

Strafsachen Jugendrichter und Jugendschöffengericht Herr Hollstegge
Ordnungswidrigkeitssachen bei Erwachsenen, Jugendlichen und Hernwachsenden Herr Müller
Betreuungs- und Unterbringungssachen

Borken und Gescher

Frau Schlüß

Betreuungs- und Unterbringungssachen Heiden und Raesfeld Frau Kampen
Betreuungs- und Unterbringungssachen Reken Herr Hollstegge
Betreuungs- und Unterbringungssachen Südlohn und Velen Herr Dr. Middeler
Unterbringungssachen nach dem PsychKG wochentagsweise   verteilt
Nachlasssachen   Frau Höing
Landwirtschaftssachen Frau Höing
Zwangsvollstreckungssachen Frau Ludwigt
Abschiebehaft Antragstellung Montags bis Mittwochs Frau Ludwigt
Abschiebehaft Antragstellung Donnerstags und Freitags Herr Müller

Um Details anzusehen, können Sie hier den aktuellen Geschäftsverteilungsplan aufrufen:

  • Geschäftsverteilung Stand: 01.01.2026 PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Verteilung der richterlichen Geschäfte beim Amtsgericht Borken

Außerhalb unserer Geschäftszeiten externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab ist für unaufschiebbare gerichtliche Maßnahmen das

Amtsgericht Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 6, 48653 Coesfeld,
(www.ag-coesfeld.nrw.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
)

zuständig.