Die Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besteht insbesondere in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner. Im Zuge dessen kann der Gerichtsvollzieher bewegliche Vermögensgegenstände, z. B. Möbel, Kraftfahrzeuge oder Schmuck, pfänden (Mobiliarvollstreckung).

Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind zudem zuständig für

  • Zwangsräumungen
  • die Abnahme von Vermögensauskünften (Angabe aller Vermögenswerte an Eides statt) sowie für
  • Zustellungen.

Jede Gerichtsvollzieherin und jeder Gerichtsvollzieher ist in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk tätig. Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden, von hier aus werden sie an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher verteilt.

Aktueller Hinweis zur "Corona"-Pandemie

Aus aktuellem Anlass (CoViD-19-Pandemie) sollen persönliche Kontakte zu den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt werden.

Sie können sich jederzeit schriftlich und per E-Mail an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher wenden.

Sprechstunden sind vorrangig telefonisch durchzuführen.

Sofern der Gerichtsvollzieher zu einem Termin vorlädt, gilt diese Ladung. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher werden die Termine unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsmaßregeln vornehmen.

Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, die unmittelbaren Kontakt mit anderen Personen verlangen, werden besonders nach Unaufschiebbarkeit und Dringlichkeit gewichtet, um Selbst- und Fremdgefährdung zu reduzieren.

Es ist sichergestellt, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die im schriftlichen Verfahren getroffen werden können (z. B. Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse), soweit wie möglich und insbesondere in dringenden Fällen weiter betrieben werden.

Gerichtsvollziehersuche

Suche nach zuständigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern des Amtsgerichts Borken

Hier finden Sie die Liste aller zuständigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Borken.

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Die im Online-Formular eingegebenen Daten zur Adresse der Schuldnerin oder des Schuldners werden nicht dauerhaft gespeichert, sondern nur temporär zur Verarbeitung genutzt.