Mit dem Ziel, das Juristendeutsch transparenter zu machen, wendet sich das landesweite Rechtslexikon "Recht von A bis Z" an die Bürgerinnen und Bürger. Es soll wesentliche Begriffe aus der Gerichtsorganisation, der Rechtsprechung und dem Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen für jedermann allgemeinverständlich erläutern, ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.