In der Vergangengheit haben sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen in das Handelsregister gehäuft. Für den Bezirk des Amtsgerichts Borken ist das beim Amtsgericht Coesfeld geführte Handelsregister zuständig.

Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „RegisterPortal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf, oder sie weisen keine konkrete Dienststelle auf, sondern bezeichnen als Absender ledigtlich den Schriftzug  "NRW" (auch unter Verwendung des Landeswappens oder des Bundesadlers).

Angebliche Absender dieser gefälschten Rechnungen können nach bisherigen Erkenntnissen sein:

  1. das „Land Nordrhein-Westfalen - Amtsgericht Coesfeld“ (oder auch ein anderes Amtsgericht),
  2. nur der Schriftzug "NRW",
  3. eine GmbH im Auftrag für die "Gewerberegisterzentrale", "Handelsregisterzentrale" oder ähnliche genannte Register,
  4. die "Zentrale Zahlstelle Justiz" in Berlin.

Weiterhin waren die Schreiben oftmals mit dem Bundesadler versehen. Echte Rechnungen, die von den Behörden der Justiz in Nordrhein-Westfalen ausgestellt werden, enthalten hingegen grundsätzlich keine Siegel des Bundes, sondern nur das Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Inzwischen (2025) wurde das Erscheinungsbild der gefälschten Rechnungen erneut angepasst und vermittelt nunmehr noch stärker den Eindruck amtlicher Schriftstücke. Demnach wird nun ausschließlich das Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. 

Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und der des angegebenen Zahlungs-empfängers offensichtlich voneinander abweichen.

Bitte achten Sie darauf, dass Rechnungsstellungen ausschließlich durch die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm erfolgen.

Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts.

Es empfiehlt sich daher, zunächst die Eintragungsnachricht des Amtsgerichts (Coesfeld) abzuwarten, da dort konkrete Hinweise über die Zahlungsmodalitäten der Justiz enthalten sind.

Darüber hinaus wird vielfach eine deutsche Bankverbindung angegeben. Beispielhaft wurden die folgenden IBANs bekannt: 

  • DE46 1001 2345 0998 9723 11
  • DE08 1001 1001 2755 4850 72
  • DE45 1101 0101 5566 4433 32
  • DE33 1001 8000 0295 6556 49
  • DE26 3701 9000 1011 2031 04

Diese Konten scheinen inzwischen bereits aufgelöst zu sein. Sie könnten jedoch gleichwohl einen Anhaltspunkt für strafrechtliche Ermittlungen liefern.

Ein Muster für eine gefälschte rechnung finden Sie unten.

Bei Zweifeln können Sie das angegebene Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts (Coesfeld) vergleichen. Für eventuelle Rückfragen nutzen Sie nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer! Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die Telefonnummer, die Ihnen in den zuvor vom Amtsgericht (Coesfeld) an Sie übersandten Schreiben angegeben wurde. Diese finden Sie im Briefkopf oben rechts. Ferner wird davon abgeraten, die in den falschen Rechnungen angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.