Dann können Sie zum Gericht kommen:
Montag: | von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr |
Dienstag: |
von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und |
Mittwoch: | von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr |
Donnerstag: | von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr |
Freitag: | von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr |
Sie können auch eine Zeit verabreden.
Sie dürfen auch ins Gericht, wenn Sie bei einer öffentlichen Verhandlung zusehen wollen.
Das Gericht ist geschlossen: Samstags, Sonntags und an Feiertagen.
WICHTIGER HINWEIS:
Die Zeiten oben gelten jetzt nicht. Weil sich niemand anstecken soll mit dem Corona-Virus.
Sie dürfen nur noch ins Amts-Gericht mit einem Termin (oder für eine öffentliche Verhandlung).
Rufen Sie vorher beim Amts-gericht an und fragen Sie, wann Sie kommen dürfen.
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise dazu: