Dann können Sie zum Gericht kommen:

Montag: von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag:

von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 
von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Mittwoch: von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Freitag: von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Sie können auch eine Zeit verabreden.

Sie dürfen auch ins Gericht, wenn Sie bei einer öffentlichen Verhandlung zusehen wollen.

Das Gericht ist geschlossen: Samstags, Sonntags und an Feiertagen.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise :

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022