Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten zu prüfen, ob für ihre Anliegen beim Amtsgericht Borken ein Besuch im Amtsgericht oder ein persönlicher Kontakt notwendig oder hilfreich ist.
Sollten sie Ihr Anliegen per Telefon, eMail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigen können, so bittet das Amtsgericht Borken Sie darum, dies zu tun.
Sofern Sie Ihr Anliegen persönlich vortragen müssen oder möchten, bittet das Amtsgericht Borken um vorherige telefonische Terminabsprache über die Vermittlung 02861-8990, oder wählen Sie direkt die Durchwahl der betreffenden Abteilung. Diese finden Sie in unserem Anschreiben oder unter dem folgenden (und nebenstehenden) Link: TELEFONLISTE
Für bestimmte Anliegen haben Sie die Möglichkeit, einen Vorsprachetermin online zu buchen
Zur Vermeidung von Ansteckungen wird empfohlen, im Gerichtsgebäude eine medizinische Maske über Mund und Nase zu tragen. Im Sitzungssaal kann d. Vorsitzende das Tragen einer medizinischen Maske über Mund und Nase anordnen. Das gilt entsprechend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts bei Terminen in anderen Räumen. |