Aktuell häufen sich wieder Fälle von gefälschte Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen in das Handelsregister. Für den Bezirk des Amtsgerichts Borken ist das beim Amtsgericht Coesfeld geführte Handelsregister zuständig.
Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „RegisterPortal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf.
Absender dieser gefälschten Rechnungen können nach bisherigen Erkenntnissen sein:
a) das "Land Nordrhein-Westfalen - Amtsgericht Coesfeld" (oder auch ein anderes Amtsgericht),
b) eine GmbH im Auftrag für die "Gewerberegisterzentrale", "Handelsregisterzentrale" oder ähnliche genannte Register,
c) die "Zentrale Zahlstelle Justiz" in Berlin.
Weiterhin sind die Schreiben oftmals mit dem Bundesadler versehen. Echte Rechnungen, die von den Behörden der Justiz in Nordrhein-Westfalen ausgestellt werden, enthalten hingegen grundsätzlich keine Siegel des Bundes, sondern nur das Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und der des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen.
Bitte achten Sie darauf, dass Rechnungsstellungen ausschließlich durch die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm erfolgen.
Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts.
Es empfiehlt sich daher, zunächst die Eintragungsnachricht des Amtsgerichts (Coesfeld) abzuwarten, da dort konkrete Hinweise über die Zahlungsmodalitäten der Justiz enthalten sind.
Bei Zweifeln können Sie das angegebene Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts (Coesfeld) vergleichen. Für eventuelle Rückfragen nutzen Sie nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer! Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die Telefonnummer, die Ihnen in den zuvor vom Amtsgericht (Coesfeld) an Sie übersandten Schreiben angegeben wurde. Diese finden Sie im Briefkopf oben rechts. Ferner wird davon abgeraten, die in den falschen Rechnungen angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.