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Mit einer offiziellen Auftaktveranstaltung am 4. November 2014 hat sich auch das Amtsgericht Borken, gemeinsam mit dem Amtsgericht Ahaus, auf den „Werdenfelser Weg“ begeben. Mit dieser Initiative sollen freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen weitgehend reduziert werden.

Was ist der „Werdenfelser Weg“ genau? Der „Werdenfelser Weg“ entstand ursprünglich als Initiative in Garmisch-Partenkirchen und wird seither zunehmend von anderen Amtsgerichten aufgegriffen. Ziel ist es, freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) auf ein Minimum zu reduzieren.

Werden Menschen, insbesondere in Heimen, durch Bettgitter, Gurte oder Steckbretter in Stühlen in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt, spricht man von freiheitsentziehenden Maßnahmen. Solche freiheitsentziehenden Maßnahmen bedürfen einer gerichtlichen Genehmigung durch das Betreuungsgericht. Die genehmigten freiheitsentziehenden Maßnahmen haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Besonders betroffen von freiheitsentziehenden Maßnahmen in Form von Fixierungen sind Menschen mit Demenzerkrankungen.

Die Reduzierung dieser freiheitsentziehende Maßnahmen soll nun erreicht werden, indem pflege-(wissenschaftlich) geschulte Verfahrenspfleger in das Genehmigungsverfahren einbezogen werden. Diese erstellen eine fachliche Einschätzung zur Notwendigkeit und möglichen Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen für den Amtsrichter, stehen für die Pflegeeinrichtungen und Betreuer als Ansprechpartner zu Verfügung und fühlen sich den Rechten und Bedürfnissen der Bewohner verpflichtet. Auf dieser Grundlage sollen alle Beteiligten in den Prozess einbezogen werden und eine gemeinsame Übernahme von Verantwortung aller am Verfahren Beteiligter erreicht werden.

In der Auftaktveranstaltung wurden die Möglichkeiten und die Verfahrensweise den Pflegeeinrichtungen vorgestellt und erläutert. Richterin Niehues-Pröbsting, die beim Amtsgericht Witten den "Werdenfelser Weg" bereits seit einigen Jahren praktiziert, referierte über die tatsächlichen Verhältnisse, die rechtlichen Voraussetzungen, das Verfahren und Haftungsfragen.

 

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